TIBsubito Library Service
Als Ergebnis einer vertraglichen Vereinbarung mit verschiedenen Verlagen, hat die TIB die Bedingungen für die Nutzung des TIBsubito Library Service (TLS) angepasst.
Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass Kunden außerhalb der europäischen Gebiete (Liste der zugelassenen Länder) nicht mehr an TLS teilnehmen können. Zur Nutzung des TIB-Service melden Sie sich bitte bei GetInfo an.
Allgemeines - Lieferkonditionen - Preise - Ablauf - Anmeldung
Liste der Staaten, die zugelassen sind für Lieferungen innerhalb von Europa

Bestellungen über TIBsubito Library Service
Der TIBsubito Library Service ist ein Angebot für Bibliotheken in Deutschland, Österreich, der Schweiz und in Liechtenstein. Desweiteren für Bibliotheken im Ausland entsprechend der Liste der zugelassenen Staaten. Mit diesem Service kann die jeweilige Bibliothek ihren lokalen Bibliotheksbenutzern einen Lieferdienst anbieten, der eine maximale Bearbeitungszeit (Mo - Fr) von 72 Stunden garantiert.
Voraussetzung für die Zulassung ist, dass die Bibliotheken überwiegend aus öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Für kommerzielle Kunden darf er nicht in Anspruch genommen werden.
Teilnehmen können:
- Staatsbibliotheken
- Landesbibliotheken
- Universitätsbibliotheken
- Regionalbibliotheken
- Fachhochschulbibliotheken
- Stadtbibliotheken
- Spezialbibliotheken
Zu den Lieferkonditionen - Zu den Preisen
Und wie funktioniert der TIBsubito Library Service
Die Bibliothek:
- registriert sich bei GetInfo
- bestellt bei GetInfo
- erhält die Lieferung von der TIB
- erhält die Rechnung von der TIB und
- bezahlt auch an die TIB
Wichtiger Hinweis
Keine Abbuchungsmöglichkeit, falls Sie ein Vorschusskonto bei der TIB Hannover eingerichtet haben!
Anmeldung
Wenn Sie die Voraussetzungen zur Teilnahme am TIBsubito Library Service erfüllen, können Sie sich jetzt anmelden. Bitte nutzen Sie dazu den TIB-Service via GetInfo.
Nach Prüfung Ihrer Kundendaten werden Sie per E-Mail benachrichtigt, dass Ihre Kundennummer freigeschaltet wurde.
Liste der Staaten, die zugelassen sind für Lieferungen innerhalb von Europa
1. (a) alle Mitgliedsstaaten der EU [Art. 299 (1) EU] mit Ausnahme Deutschlands und Österreichs
Mitgliedstaaten der EU: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern
(b) die französischen überseeischen Departements, die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln [Art. 299 (2) EU]
(c) die mit der EU assoziierten Gebiete [Art. 299 (3) EU]
Mit der EU assoziierte Gebiete: Grönland, Neukaledonien und Nebengebiete, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Wallis und Futuna, Mayotte, St. Pierre und Miquelon, Aruba, Niederländische Antillen, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius, Sint Maarten Anguilla, Kaimaninseln, Falklandinseln, Südgeorgien und südliche Sandwichinseln, Montserrat, Pitcairn, St. Helena und Nebengebiete, Britisches Antarktis-Territorium, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Turks- und Caicosinseln, Britische Jungferninseln, Bermuda
(d) die europäischen Hoheitsgebiete, deren auswärtige Beziehungen ein EU-Mitgliedstaat wahrnimmt [Art. 299 (4) EU]
(e) die Alandinseln [Art. 299 (5) EU].
2. (a) Albanien
(b) Andorra
(c) Armenien
(d) Aserbaidschan
(e) Bosnien und Herzegowina
(f) Bulgarien
(g) Färöer
(h) Georgien
(i) Island
(j) Insel Man
(k) Kanalinseln
(l) Kroatien
(m) Mazedonien
(n) Republik Moldau
(o) Monaco
(p) Norwegen
(q) Rumänien
(r) Russische Föderation
(s) San Marino
(t) Serbien und Montenegro
(u) Ukraine
(v) Vatikanstadt
(w) Weißrussland